Ferienwohnung / Appartement für 2 bis 5 Personen – 70 qm
Unsere "GROSSE FERIENWOHNUNG B" besticht durch ihre Weitläufigkeit. Sehr zu empehlen für Paare, Familien oder mehrere Personen, die gemeinsam Urlaub im Kleinwalsertal machen möchten.
Zudem kann die Wohnung bestens auch zu unserer KLEINEN Ferienwohnung dazu gebucht werden.
Dies ist ideal für FreundInnen oder auch für weitere Familienmitreisenende, Urlaub mit Oma und Opa oder auch mit großen Kindern.
Wir stellen pro Ferienwohnung einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung.
Wir bitten mit Ihrer Reservierung um eine verbindliche Anzahlung in der Höhe von 200,00 EUR auf unser Konto.
Bitte denken Sie auf jeden Fall daran eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wie schnell kann etwas passieren. Mit einer geeigneten Versicherung ersparen Sie sich und uns eine Menge Ärger.
Im Sommer ist für unsere Gäste das Bergbahnticket der teilnehmenden Bergbahnen und Sessellifte inklusive. Dazu gehören Kanzelwand, Fellhorn, Walmendingerhorn, Nebelhorn, Söllereckbahn, Ifen, Heuberg und Zafernalift.
Im Sommer können Sie auch 5, 10 oder 14 Tage anfragen.
Bei Buchung einer Wochenpauschale ist eine einmalige Nutzung der Sauna kostenfrei dabei. Ansonsten gegen Gebühr.
Sommerzeiten 2024 – GROSSE FERIENWOHNUNG – B |
2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
SOMMERWANDERZEIT 01.05. bis 28.09.2024 |
129,00 EUR | 149,00 EUR | 169,00 EUR | 189,00 EUR | |
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GOLDENER WANDERHERBST 28.09. bis 30.11.2024 |
120,00 EUR | 140,00 EUR | 160,00 EUR | 180,00 EUR |
Winter 2024 | 25 – GROSSE FERIENWOHNUNG – B | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
WINTERZEIT 16.12.2024 bis 23.03.2025 |
140,00 EUR | 160,00 EUR | 180,00 EUR | 200,00 EUR | |
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SKIFRÜHLING 23.03.25 bis 14.04.2025 |
130,00 EUR | 150,00 EUR | 170,00 EUR | 190,00 EUR |
Komfortable und vollständig eingerichtete Küche
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.