Ferienwohnung / Appartement für 1 bis 2 Personen – 25 qm
Unsere "KLEINE FERIENWOHNUNG A" besticht durch ihre Gemütlichkeit. Sehr praktisch für Alleinreisende oder Singles.
Zudem kann die Wohnung bestens auch zu unserer GROSSEN Ferienwohnung dazu gebucht werden.
Dies ist ideal für FreundInnen oder auch für weitere Familienmitreisenende, wie große Kinder oder Oma und Opa oder ...
Wir stellen pro Ferienwohnung einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung.
Wir bitten mit Ihrer Reservierung um eine verbindliche Anzahlung in der Höhe von 200,00 EUR auf unser Konto.
Bitte denken Sie auf jeden Fall daran eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wie schnell kann etwas passieren. Mit einer geeigneten Versicherung ersparen Sie sich und uns eine Menge Ärger.
Im Sommer ist für unsere Gäste das Bergbahnticket der teilnehmenden Bergbahnen und Sessellifte inklusive. Dazu gehören Kanzelwand, Fellhorn, Walmendingerhorn, Nebelhorn, Söllereckbahn, Ifen, Heuberg und Zafernalift.
Im Sommer können Sie auch 5, 10 oder 14 Tage anfragen.
Bei Buchung einer Wochenpauschale ist eine einmalige Nutzung der Sauna kostenfrei dabei. Ansonsten gegen Gebühr.
Sommer 2024 – KLEINE FERIENWOHNUNG – A | 1 Person | 2 Personen | ||
SOMMERWANDERZEIT 01.05. bis 28.09.2024 |
79,00 EUR | 85,00 EUR | ||
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GOLDENER WANDERHERBST 28.09. bis 30.11.2024 |
70,00 EUR | 75,00 EUR |
Winter 2024 | 2025 – KLEINE FERIENWOHNUNG – A | 1 Person | 2 Personen | ||
WINTERZEIT 16.12.2024 bis 23.03.2025 |
85,00 EUR | 89,00 EUR | ||
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SKIFRÜHLING 16.03.25 bis 14.04.2025 |
79,00 EUR | 85,00 EUR |
Klein aber fein – unsere kleine, komfortable Küchennische
Stornierung eines Mietvertrages:
Bei Bestellung eines Zimmers entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von beiden Teilen eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs". Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür die Daten im Computer frei zu melden oder ein schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20 Prozent vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10 Prozent (falls im Preis enthalten, muss auch die Gästetaxe abgezogen werden). Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die so genannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden. Wir empfehlen eine Reiserücktritt - Versicherung.